Reimbursement & Pricing
22.03.2022
Das DiGA-Verzeichnis listet derzeit 31 Anwendungen (22.03.2022), von denen sich prozentual der größte Teil mit neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen befasst (14,6 %). Am 6. März wurde die neuste DiGA „Meine Tinnitus App - Das digitale Tinnitus Counseling“ in das Verzeichnis aufgenommen. Die DiGAs werden von insgesamt 23 Firmen bereitgestellt, wobei die GAIA AG und die GET.ON Institut für Online Gesundheitstrainings GmbH mit jeweils vier digitalen Gesundheitsanwendungen die Spitzenreiter sind. Zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis müssen die Hersteller angeben, zu welchem positiven Versorgungseffekt die digitale Anwendung führen soll. Mit 71% zielt ein Großteil der DiGAs darauf ab, einen medizinischen Nutzen für den Patienten zu schaffen (siehe Abbildung 1). Abbildung 2 zeigt, dass die meisten DiGAs, die in das Verzeichnis aufgenommen wurden, vorläufig gelistet sind (vorläufig aufgenommen = 21, dauerhaft aufgenommen = 10). Für eine dauerhafte Aufnahme müssen die Hersteller der DiGAs den positiven Versorgungseffekt mit einer Studie belegen können. Die Preise für die Anwendungen reichen von 119€ bis zu 743,75€ (siehe Abbildung 3).
Abbildung 1: Positiver Versorgungseffekt der DiGAs
Quelle: LinkCare – eigene Darstellung mit Daten vom DiGA-Verzeichnis
Abbildung 2: Status der DiGAs
Quelle: LinkCare – eigene Darstellung mit Daten vom DiGA-Verzeichnis
Abbildung 3: Preisverteilung der DiGAs
Quelle: LinkCare – eigene Darstellung mit Daten vom DiGA-Verzeichnis
Anfang März wurde der erste DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Der Bericht beinhaltet Auswertungen zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGAs für den Zeitraum 1. September 2020 bis 30. September 2021. In dem Bericht wurden alle DiGAs berücksichtigt, die bis zum Ende des Betrachtungszeitraums in das Verzeichnis aufgenommen wurden. Somit beziehen sich die Auswertungen der Daten aller gesetzlichen Krankenkassen auf 20 DiGAs. Insgesamt wurden innerhalb eines Jahres 50.112 DiGAs entweder durch Ärzte verordnet oder von der Krankenkasse genehmigt. Die Patienten erhalten nach Verordnung bzw. Genehmigung einen Freischaltcode, welcher für den Download und die Nutzung der DiGAs zu Lasten der Krankenkasse notwendig ist. 39.318 Freischaltcodes wurden innerhalb des betrachteten Zeitraums eingelöst, was ca. 80% der gesamten Anzahl an verordneten bzw. genehmigten DiGAs entspricht. Abbildung 4 zeigt die Anzahl der eingelösten Verordnungen je DiGA. Die GKV-Ausgaben für die digitalen Gesundheitsanwendungen belaufen sich im Betrachtungszeitraum auf ca. 12,8 Millionen Euro. Hier gelangen Sie zum DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/kv_diga/diga.jsp
Abbildung 4: Eingelöste Verordnungen je DiGA
Quelle: LinkCare – eigene Darstellung mit Daten von dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen
Referenzen:
[1] DiGA-Verzeichnis. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis
[2] Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/digitales/2021_DiGA-Bericht_33_Abs6_barrierefrei.pdf
[3] Das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.