Reimbursement & Pricing
20.07.2020
Unter dem Leitthema „Verschreibung und Nutzung“ fand am vergangenen Donnerstag (16. Juli 2020) die vom health innovation hub (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit initiierte DiGA Sprechstunde statt. Rund um die Themen Verordnung, Abrechnung und Vergütung von DiGAs bot diese relevanten Vertretern eine Plattform zum gemeinsamen Austausch.
Nach Informationen des BfArM hat dieses bereits mit rund 50 DiGA-Herstellern Beratungsgespräche geführt und 14 Anträge auf Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis (7 Anträge auf Aufnahme ins Verzeichnis zur Erprobung und 7 Anträge auf endgültige Aufnahme) erhalten. Somit sei gegen Ende August/Anfang September mit den ersten im Verzeichnis gelisteten und somit verordnungsfähigen DiGAs zu rechnen. Die Verordnung einer DiGA wird vorerst auf Grundlage des Rezeptmusters 16 erfolgen. Basis für die Nutzung und Abrechnung der DiGA ist ein 16-stelliger Rezept-Code, der von der Krankenkasse an den Versicherten ausgegeben wird. Der Patient erhält anhand diesem Code Zugang zu der verordneten DiGA; für die DiGA-Hersteller bildet dieser Code die Abrechnungsbasis. Die Verhandlung des abrechenbaren Preises wird zwischen dem DiGA-Hersteller und dem GKV-SV nach erfolgreicher Evaluation stattfinden. Es wurde betont, dass verschiedene Vergütungsmodelle denkbar sind – so z.B. Performance basierte Verträge, bei denen die Vergütung erst Wochen oder Monate nach dem Erreichen einer bestimmten Kennzahl erfolgt. Darüber hinaus hat jeder Hersteller die Möglichkeit Privatzahlern seine DiGA zur Verfügung zu stellen („In App Purchase“).
Nach Informationen von Herrn Michael Weller und Ronald Krüger (beide GKV-SV) wird sich aktuell mit der preislichen Abbildung von DiGAs mit gleichen Funktionen oder Wirkungsweisen in Gruppen oder mit der Festschreibung von Bagatellgrenzen für Preisverhandlungen auseinandergesetzt. Die Rahmenvereinbarung und die Abrechnungsrichtlinie sind zentrale Dokumente, die Grundsätze und Rahmenbedingungen für eine Preisbildung- und Verhandlung, sowie vergütungsrelevante Themen reglementieren. Die Veröffentlichung der Abrechnungsrichtlinie ist für Ende diesen Monats geplant.
Neben abrechnungs- und vergütungsrelevanten Themen wurden in der DiGA-Sprechstunde auch Lösungen zur technischen Umsetzung sowie die Einbindung von Ärzten/Therapeuten und Patienten adressiert. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich der Weg der DiGAs in den Versorgungsprozess noch mit den Wörtern „Work in Progress“ umschreiben. In den nächsten Wochen und Monaten werden somit weitere relevante Diskussionen geführt und Entscheidungen getroffen.
Sie haben Fragen rund um die Themen Pricing, Abrechnung und Evaluation Ihrer DiGA? Wenden Sie sich gerne an uns!