Die Grundlagen und der Leistungsumfang des ambulanten Operierens im Krankenhaus nach § 115b werden zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vereinbart. Durch das im Jahr 2020 in Kraft getretene „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) wurde die Erweiterung des sogenannten Katalogs ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) beschlossen. Als Grundlage wurde ein Gutachten beauftragt, welches potenziell ambulant durchführbare Prozeduren identifizieren soll.
Im April 2022 wurden die Ergebnisse des Gutachtens veröffentlicht und eine Empfehlung der Erweiterung des AOP-Katalogs um 2.476 Prozeduren ausgesprochen. Zum 01. Januar 2023 erfolgte die erste Aktualisierung. 208 der 2.476 empfohlenen Prozeduren wurden in den AOP-Katalog für 2023 aufgenommen. Das entspricht rund 8% der im Gutachten empfohlenen Prozeduren.
Von den 208 Prozeduren waren 119 Prozeduren bereits in Anhang 2 des EBM gelistet. Diese Leistungen waren damit auch zuvor in der vertragsärztlichen Versorgung durchführbar. Mit der Aufnahme in den AOP-Katalog werden diese Leistungen nun auch für die Krankenhäuser ambulant erbringbar. Erstmals ambulant durchführbar sind 89 Prozeduren. Die neu aufgenommenen Prozeduren fallen zu rd. 92% auf das OPS-Kapitel „Operationen“. Die Hälfte der neu aufgenommenen Prozeduren ist den Fachbereichen Orthopädie (54 Prozeduren) und Augenheilkunde (50 Prozeduren) zuzuordnen.
Anmerkung: Die Zuordnung der Prozeduren zu den Fachbereichen erfolgte anhand der OPS-Unterkapitel. Die nichtoperativen therapeutischen Maßnahmen sind dem Fachbereich Gastroenterologie zuzuordnen. Diagnostische Maßnahmen wurden keinem spezifischen Fachbereich zugeordnet.
Die nächste Aktualisierung des AOP-Katalogs ist zum 01. Januar 2024 vorgesehen. Das Ambulantisierungspotenzial ist weiterhin groß. Über 90% der im Gutachten zur Aufnahme empfohlenen Prozeduren wurden noch nicht aufgenommen.
Im Rahmen einer von Smith & Nephew am 17.01.2022 für die Sales Jahrestagung organisierte Panel Diskussion wurde der Reformbedarf für Krankenhäuser diskutiert. Unser Geschäftsführer Dr. Tino Schubert diskutierte unter anderem mit dem Einkauf des Sana Klinikums und Vertretern von Smith & Nephew die Implikationen dieser Reformen für das Gesundheitswesen und die Chancen für Medizintechnik-Unternehmen und Krankenhäuser.
Treffen Sie uns am Samstag, den 28. Januar 2023 bei der 33. Jahrestagung des Berufsverbandes für Arthroskopie nach Düsseldorf. Auf diesem Kongress wird Herr Dr. Schubert die Chancen für vertragärztliche Operateure als Redner herausarbeiten. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: