Datengestützt Evidenz generieren.
Evidence Generation
29.05.2018
Der Innovationsfonds fördert seit 2016 und bis zum Jahr 2019 neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit einem Volumen von jährlich 300 Millionen Euro. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt hierfür in sogenannten Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Rechtsgrundlage für die Arbeit dieses Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Evidence Generation
09.03.2017
Diskussionen über die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches haben durch ein Interview des TK-Vorstandes Jens Baas mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung an Dynamik gewonnen.
Der wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamts (BVA) überprüft 2017 zum ersten Mal seit sechs Jahren nicht, ob die Auswahl der 80 Krankheiten für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und der damit angestrebten Umverteilung noch adäquat ist. In diesem Jahr wurde die Prüfung aus einem wichtigen Grund ausgesetzt, denn das Bundesgesundheitsministerium hat den wissenschaftlichen Beirat aufgrund der Morbi-RSA Diskussionen im Jahr 2016 damit beauftragt, die Wirkung des Finanzausgleichs eigens in einem Sondergutachten zu würdigen. In diesem Gutachten, das bis 30. September 2017 erarbeitet wird, wird nun sogar überprüft, ob die Begrenzung des Morbi-RSA auf 80 Krankheiten aufgehoben werden kann.